Ab 1. Februar 2025 sind Schalldämpfer, zur Jagdausübung in der Schweiz erlaubt. (Kt.Ausnahmen möglich)
Für den Erwerb benötigen Sie eine kantonale Ausnahmebewilligung der Fachstelle Waffen Ihres Wohnkantons.
Gerne beraten wir Sie am Telefon oder persönlich im Laden.
Fordern Sie unser Informationsschreiben über den Bereich Schalldämpfer an, am besten per Kontaktformular!
Es enthält alle wichtigen Informationen, über den Erwerb, unser Sortiment, Mündungsgewinde u.v.m